§ 1 Vertragsgegenstand, B2B-Klausel und Zustandekommen des Vertrages
Die bentob it media GmbH, Flurweg 3, 88085 Langenargen (nachfolgend „Vermisster“) überlässt dem Mieter für die Dauer der Vertragslaufzeit interaktive digitale Türschilder (Android-basierte Touch-Displays) inklusive der Anwendungssoftware „EasyDoorSign“ zur Anbindung an die Kalenderumgebung des Mieters.
B2B-Ausschluss von Verbrauchern: Das Angebot richtet sich exklusiv an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Gewerbetreibende, Firmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist ausgeschlossen.
Vertragsschluss (Invitatio ad offerendum): Das Absenden des Formulars stellt eine rechtlich unverbindliche Bestellanfrage (Invitatio ad offerendum) dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn bentob die Bestellung manuell per schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Handeln (Versand der Ware / Abbuchung) annimmt.
Der genaue Umfang der gemieteten Hardware sowie die vereinbarte Monatspauschale ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Die überlassene Hardware verbleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im uneingeschränkten Eigentum des Vermieters.
§ 2 Technische Voraussetzungen, Systemanbindung und Pflichten des Mieters
Der Mieter ist für die Bereitstellung der notwendigen betrieblichen Infrastruktur am Montageort (fachgerechte Montage, LAN-Verkabelung mit Power-over-Ethernet / PoE nach IEEE 802.3af/at bzw. stabile WLAN-Abdeckung inkl. Stromversorgung) voll eigenverantwortlich.
Schnittstellenbindung (Microsoft Exchange Online EXO M365): Die Displays funktionieren ausschließlich mit Microsoft Exchange Online (EXO M365). Die Bereitstellung dieser Infrastruktur sowie aller dafür erforderlichen Lizenzen und Konten obliegt allein dem Mieter und ist nicht in den meovis-Mietkosten enthalten.
Software-Integrität & Gewährleistung: Die auf den Displays vorinstallierten Softwarekomponenten dürfen durch den Mieter in keiner Weise verändert, gelöscht oder um eigene bzw. zusätzliche Software erweitert werden. Das Endgerät muss zwingend im Originalzustand wie ausgeliefert verbleiben. Bei jeglicher eigenmächtigen Veränderung der Software oder Installation von Dritthersteller-Software entfällt jegliche Gewährleistung sowie Garantie für den korrekten Betrieb der Displays und der Software.
Der Mieter stellt sicher, dass die Displays dauerhaft Zugang zum lokalen Netzwerk besitzen und notwendige Firewall-Ports freigeschaltet sind.
Schäden, die durch fehlerhafte Gebäude-Infrastruktur des Mieters entstehen (z. B. Überspannungsschäden durch defekte PoE-Switches), fallen in den Verantwortungsbereich des Mieters.
§ 3 Software-Updates und Bereitstellung
Der Vermieter stellt Updates für die Anwendungssoftware („EasyDoorSign App“) über einen eigenen meovis-Updateserver bereit, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Durchführung durch den Mieter: Das Einspielen veröffentlichter Updates erfolgt manuell durch den Mieter direkt über die Bedieneroberfläche des Endgeräts.
Klarstellung zu Systemzugriffen: Die Software-Bereitstellung beschränkt sich ausschließlich auf die EasyDoorSign-Anwendungssoftware (App). Der Vermieter führt keine Remote-Zugriffe für Betriebssystem- oder Firmware-Updates (Android OS) durch.
§ 4 Gewährleistung, Haftung und Umgang mit Beschädigungen
Der Vermieter gewährleistet die technische Funktionsfähigkeit der App-Schnittstelle sowie die Mängelfreiheit der Hardware bei Übergabe (unter der Voraussetzung der Einhaltung von § 2).
Beweislast bei mechanischen Schäden: Weist ein Gerät physische oder mechanische Beschädigungen auf, wird vermutet, dass der Defekt durch unsachgemäße Behandlung oder äußere Gewalteinwirkung entstanden ist.
Kostenpflichtiger Ersatz: Bei mechanischen Schäden stellt der Vermieter ein Ersatzgerät gegen Berechnungsbasis des Wiederbeschaffungswertes bereit.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird nach erfolgreicher Annahme für die vom Mieter gewählte Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten geschlossen und beginnt mit dem Tag der Auslieferung bzw. Bereitstellung.
Er verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
§ 6 Vertragsende und Rückgabe der Hardware
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die überlassene Hardware in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzusenden.
§ 7 Betrugsprävention & Auslieferungsvorbehalt
Der Vermieter behält sich das Recht vor, vor der Annahme der Anfrage bzw. dem Versand der Hardware eine Identitäts- und Bonitätsprüfung des Vertragspartners durchzuführen.
§ 8 Lieferzeiten, Großbestellungen (50+ Stk.) & Teillieferungen
Die reguläre Lieferzeit beträgt ca. 3–5 Werktage ab Auftragsbestätigung.
Bei Großbestellungen ab 50 Stück oder bei temporären Lieferengpässen beträgt die Lieferzeit ca. 4–5 Wochen ab Auftragsbestätigung. Der Vermieter behält sich den ausdrücklichen Selbstbelieferungsvorbehalt vor.
Der Vermieter ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt (z. B. Teillieferung sofort verfügbarer Mengen, Restlieferung nach Verfügbarkeit), sofern dies dem Mieter zumutbar ist.
§ 9 Gefahrenübergang (Incoterms / B2B)
Im B2B-Geschäftsverkehr geht das Risiko der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware mit der Übergabe an das Transportunternehmen (Spediteur, Frachtführer oder Logistikdienstleister) auf den Mieter über.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)
Im B2B-Handel ist der gewerbliche Mieter verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Vollständigkeit und Transportschäden zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder Transportschäden müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Zustellung, schriftlich gegenüber dem Vermieter gerügt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
§ 11 Rechnungsstellung (E-Rechnung)
Sämtliche Miet- und Nebenkosten verstehen sich rein netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Vermieter stellt Rechnungen vorrangig in elektronischer Form PDF (und otional ZUGFeRD / XRechnung Standards) bereit.
1. Präambel
Diese Vereinbarung präzisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Rahmen des Hauptvertrages über die Miete und Nutzung der Hardware- und Softwarelösung „EasyDoorSign“.
2. Gegenstand, Zweck und Umfang der Verarbeitung
Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung von Software-Updates für die EasyDoorSign-Applikation sowie die Validierung von Softwarelizenzen über die Updateserver des Auftragnehmers (meovis).
3. Kategorien verarbeiteter Daten
Technische Verbindungsdaten (IP-Adresse des Endgeräts beim Update-Abruf), Geräte-Identifikationsmerkmale (Seriennummer / MAC-Adresse), Lizenzschlüssel.
4. Weisungsgebundenheit
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen.
1. Geltungsbereich & Einbeziehung von Bitkom-Standards
Diese Bestimmungen regeln die mietweise Überlassung von IT-Hardware (Türschild-Displays) und der Anwendungssoftware 'EasyDoorSign' durch die bentob it media GmbH. Sie basieren auf den Standard-Musterverträgen des Bitkom e.V. für B2B-Software- und Hardwareüberlassung.
2. Überlassung der Software & Nutzungsrechte
Der Kunde erhält an der Software 'EasyDoorSign' für die Mindestvertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung auf den gemieteten Hardware-Endgeräten. Das Dekompilieren oder Einspielen eigener Firmware ist ausgeschlossen.
3. Mängelhaftung & Instandhaltung
Die bentob it media GmbH gewährleistet die Aufrechterhaltung der Mängelfreiheit der überlassenen Hard- und Software nach Maßgabe der Bitkom-Qualitätsstandards. Bei Hardwaredefekten wird nach Überprüfung zeitnah Ersatz gestellt.
4. Haftungsbeschränkung
Die Haftung richtet sich nach den Grundsätzen der Bitkom-AVB. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
5. Datenschutz & Datensicherheit
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO. Technische Verbindungsdaten werden ausschließlich zur Lizenzüberprüfung und zum Einspielen von Sicherheits-Updates verwendet.