===================================================================== ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) FÜR DIE ÜBERLASSUNG VON HARDWARE UND SOFTWARE (AUF BASIS DER BITKOM-MUSTERVERTRÄGE) bentob it media GmbH - meovis EasyDoorSign ===================================================================== Stand: 2026 / B2B-Standard gemäß Bitkom e.V. 1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND 1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen der bentob it media GmbH (nachfolgend 'Vermieter') und gewerblichen Kunden (§ 14 BGB) über die mietweise Überlassung von Hardware (Türschild-Displays) und der Anwendungsssoftware 'EasyDoorSign'. 1.2 Die Bestimmungen orientieren sich an den Standards des Bitkom e.V. für die mietweise Überlassung von IT-Hardware und Software im B2B-Bereich. 2. VERTRAGSSCHLUSS (INVITATIO AD OFFERENDUM) Die Online-Bestellanfrage stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Ausführung der Lieferung zustande. 3. ÜBERLASSUNG DER HARDWARE UND SOFTWARE-NUTZUNGSRECHTE 3.1 Die Hardware verbleibt im Eigentum des Vermieters. 3.2 Der Mieter erhält an der Software 'EasyDoorSign' für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl an Endgeräten. 3.3 Eine Dekompilierung, Veränderung oder Neuinstallation fremder Software ist untersagt und führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistung. 4. INSTANDHALTUNG, PFLEGE UND UPDATES 4.1 Der Vermieter hält die überlassene Anwendungssoftware während der Vertragslaufzeit in einem funktionsfähigen Zustand und stellt Updates über zentral verwaltete Server bereit. 4.2 Technische Mängel der Hardware werden nach Maßgabe der Bitkom-Instandhaltungsrichtlinien behoben oder durch Austauschgeräte ersetzt. 5. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG 5.1 Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. 5.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 6. DATENSCHUTZ UND COMPLIANCE (DSGVO) Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.